Altersvorsorge

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 endete nicht nur das alte 3-Säulen-Modell, sondern auch die Steuerfreiheit für die private Altersvorsorge, die sich im neuen Modell in der Schicht 3 befindet. Im Gegensatz zu den ersten beiden Schichten, die in der Sparphase staatlich gefördert werden, bleibt allerdings eine Steuerbegünstigung in der Rentenzahlung.

Private Altersvorsorge

In der Aufbauphase verläuft die private Altersvorsorge ohne staatliche Unterstützung. Die Beiträge werden sozusagen aus dem Netto- bzw. dem bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Zum Vorteil der Sparers werden spätere Einkommen aus der privaten Altersvorsorge deutlich geringer besteuert, in bestimmten Fällen können sie sogar gänzlich steuerfrei sein. 

In Frage kommen hierfür überwiegend private Lebens- und Rentenversicherungen, kapital- oder fondsgebunden.

Zusatzversorgung

Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Zu der zweiten Schicht, der sogenannten Zusatzversorgung, zählen vor allem die Betriebliche Altersvorsorge sowie die Riesterrente. Für beide Fälle gilt die nachgelagerte Besteuerung, was bedeutet, dass der Staat zunächst die Besparung der Altersvorsorge fördert. Dazu gehört bei beiden Formen die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit und bei der Riesterrente die Zahlung staatlicher Zulagen bzw. bei der betrieblichen Altersvorsorge die Sozialversicherungsfreiheit für die Beiträge. Im Gegenzug sind die Rentenbezüge aus Produkten der zweiten Schicht später voll steuer- und krankenversicherungspflichtiges Einkommen.

Basisversorgung

Der Grundbaustein in der Altersvorsorge. Für die Angestellten gehört hierzu die gesetzliche Rentenversicherung, für Selbständige und Freiberufler evtl. verpflichtende Versorgungswerke und als einzig freiwillige Altersvorsorge in der ersten Schicht die Basisrente. Letztere kann sowohl von Selbständigen als auch von Angestellten genutzt werden.

Welche Form der Altersvorsorge bzw. welcher Mix für Sie optimal ist, lassen Sie sich am besten in einem persönlichen Gespräch erklären.

Kontakt

VIA Finanzberatung GmbH & Co. KG
Zum Hölzchen, 34270 Schauenburg
05601 / 968380 oder 05601 / 3039376
info@via-fb.de
nach Vereinbarung

Dreiwortadresse: antworten.daten.stellte

Informationen zur Anlageberatung und -vermittlung

Logo NFS - Netfonds Financial ServiceSehr geehrte Damen und Herren,
auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gem. § 3 Abs. 2 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) an. Die NFS ist ein selbstbestimmtes Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderliche gem. § 15 Abs. 1 WpIG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.